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Häufige Fragen
Die Triodos Bank Deutschland unterliegt dem niederländischen Einlagensicherungssystem, das durch die Bankenaufsicht der niederländischen Zentralbank („De Nederlandsche Bank N.V. (DNB)“) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Die europäische Einlagensicherungsrichtlinie, die zuletzt durch die Richtlinie 2014/49/EU vom 16.4.2014 neugefasst worden ist, ist im niederländischen Recht im Gesetz über die Finanzaufsicht („Wet op het financieel toezicht (Wft)“) geregelt.
Demnach besteht die Pflicht, die Sicherung von Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR zu gewährleisten. Im Prinzip gilt die Einlagensicherung für alle Kontoinhaber:innen und für fast alle Arten von Zahlungs- und Sparkonten (Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe).
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Ein Festzins-Konto können Sie ausschließlich in Kombination mit einem Triodos Girokonto eröffnen. Dies geht einfach und schnell über das Triodos Online Banking. Wählen Sie im Bereich Privatkunden den Menüpunkt Geldanlage & Sparen aus - dort finden Sie das Formular für Ihren Kontoantrag.
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