Das DGS garantiert einen Betrag von höchstens 100.000,- EUR pro Person. Die Regelung gilt pro Person pro Bank mit Zulassung, ungeachtet der Anzahl der geführten Konten. Bei einem Gemeinschaftskonto zweier Personen können beide Kontoinhaber eine Entschädigung in Anspruch nehmen. Ein gemeinsames Guthaben von bis zu 200.000,- EUR auf einem Gemeinschaftskonto, je nach Kontostand, ist also vollständig gedeckt.
Ausnahme: vorübergehend höhere Garantie beim Verkauf einer privaten Immobilie.
Sofern das Guthaben im direkten Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf einer privaten Immobilie steht, gilt eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von 500.000,- EUR. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Garantie, die bis zu drei Monate nach Einzahlung des Guthabens gültig ist.