Häufige Fragen
Die BIC der Triodos Bank lautet: TRODDEF1
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Die BLZ der Triodos Bank lautet: 50031000
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Nein. Bargeldeinzahlungen auf Ihr Konto bei der Triodos Bank sind leider nicht möglich.
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Als Privatkund:in oder Solo-Selbstständige:r können Sie Vollmachten bequem selbst im Online-Banking vergeben. Sie finden sie im persönlichen Bereich bei Berechtigungen / Vollmachten.
Juristische Personen wenden sich bitte an unsere Kundenbetreuung unter 069 7171 9191. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
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Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen Unternehmer:in und Verbraucher:in für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie z.B. Briefe, Telefon, Telekopien, E-Mails) verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Als Bank unterliegen wir hier gegenüber dem oder der Verbraucher:in bestimmten Informationspflichten (§ 312 d Abs. 2 BGB, Art. 246 b EGBGB). Diese erfüllen wir durch Bereitstellung von Fernabsatzinformationen zu den einzelnen Produkten, die auf unserer Website veröffentlicht sind.
Verbraucher:innen, die einen solchen Vertrag abschließen, steht zudem, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
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Sie können mit Ihrer Triodos Bank BankCard an allen Geldautomaten Bargeld abheben. Bitte beachten Sie, dass hierbei Gebühren anfallen, da wir für unsere Geschäftskunden keine kostenlose Bargeldversorgung anbieten.
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Ja, das ist möglich. Wenn Sie ein Fondsdepot für Minderjährige eröffnen möchten, beantragen Sie bitte hier die erforderlichen Unterlagen. Sie erhalten diese per Post und können die Daten der gesetzlichen Vertreter:innen handschriftlich ergänzen und mit beigelegter Kopie der Geburtsurkunde des Kindes an uns zurückschicken.
Die gesetzlichen Vertreter:innen legitimieren sich durch Post-/VideoIdent-Coupons.
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Falls Ihre Bankkarte oder Debitkarte gestohlen oder verloren geht, ist es wichtig, schnell zu handeln, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Die Kartensperre über die Telefonnummer 116 116 schützt nur PIN-basierte Zahlungen. Bei Zahlungen mit Unterschrift, wie zum Beispiel in einem Geschäft, kann die Karte dennoch verwendet werden.
Um auch Lastschriftzahlungen zu blockieren, müssen Sie das sogenannte KUNO-Verfahren bei der Polizei beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des KUNO Sperrdienstes.
Der Kuno-Sperrdienst benötigt für die Sperre die “Folgenummer“ Ihrer abhanden gekommenen Karte. Diese finden Sie auf dem Schreiben, das Ihrer Karte beim Versand beilag, oder über die Umsatzdetails der Kartenzahlung. Die Folgenummer ist Teil der Transaktionsinformationen und hat immer dieses Format:BLZ/Kto.Nr./FolgenNr./Verfalldatum (Beispiel: 50031000/Kto.Nr./0/1226, hier wäre die Folgenummer 0).
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