Die Triodos Bank Deutschland unterliegt dem niederländischen Einlagensicherungssystem, das durch die Bankenaufsicht der niederländischen Zentralbank („De Nederlandsche Bank N.V. (DNB)“) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Die europäische Einlagensicherungsrichtlinie, die zuletzt durch die Richtlinie 2014/49/EU vom 16.4.2014 neugefasst worden ist, ist im niederländischen Recht im Gesetz über die Finanzaufsicht („Wet op het financieel toezicht (Wft)“) geregelt.
Demnach besteht die Pflicht, die Sicherung von Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR zu gewährleisten. Im Prinzip gilt die Einlagensicherung für alle Kontoinhaber:innen und für fast alle Arten von Zahlungs- und Sparkonten (Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe).
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Pro Sparer beträgt die maximale Entschädigungssumme bis zu 100.000 Euro; im Falle von gemeinsamen sogenannten Oder-Konten hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.
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Sie müssen Ihren Anspruch bei De Nederlandsche Bank (der Niederländischen Nationalbank) anmelden. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, sich mit der Niederländischen Nationalbank direkt in Verbindung zu setzen (Telefonnummer: +31 20 524 9111). Die Niederländische Nationalbank muss prinzipiell die Entschädigung innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Anspruchsanmeldung ausbezahlen.