Mit der Zustimmung der Inhaber der TAR wird die Triodos Bank die Vorbereitungen für die Notierung und Zulassung ihrer aktienähnlichen Rechte an der Euronext Amsterdam fortsetzen. Es wird erwartet, dass die Notierung vor der Jahreshauptversammlung im Mai 2025 erfolgen wird. Mit dieser Notierung will die Triodos Bank die Möglichkeiten für Investitionen in ihre TAR erweitern. Die Triodos Bank bestätigte auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung, dass sie zum Zeitpunkt der Notierung an der Euronext keine neuen Aktien ausgeben wird.
Die Inhaber der TAR stimmten auch dem Vorschlag der Triodos Bank zu, das gezeichnete Kapital der Triodos Bank durch Herabsetzung des Nennwerts je Anteil auf 1 EUR herabzusetzen. Für jeden Anteil wird ein Betrag von 49 EUR in die Kapitalrücklage des Unternehmens eingestellt, so dass das Eigenkapital der Triodos Bank unverändert bleibt. Die Herabsetzung des Nennwerts der Anteile wird es der Triodos Bank ermöglichen, bei Bedarf neue Anteile auszugeben, was nur möglich ist, wenn der Nennwert unter dem Ausgabepreis liegt. Die Möglichkeit, neue Anteile auszugeben, ist wichtig, um den Zugang zu neuem Kapital aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls eine Anteilsdividende auszuschütten. Die erforderlichen Satzungsänderungen zur Herabsetzung des Nennwerts werden, wie nachstehend erläutert, auf der Tagesordnung einer zusätzlichen zweiten außerordentlichen Hauptversammlung stehen.
Die heute abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung konnte nicht über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen abstimmen. Nach der geltenden Satzung müssen in einer Hauptversammlung, in der eine Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 4a. und 4b.) beschlossen werden soll, mindestens drei Viertel des Grundkapitals vertreten sein. Da dies nicht der Fall war, wurde über die Punkte 4a. und 4b. nicht abgestimmt und es wird eine neue außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Diese zweite außerordentliche Hauptversammlung kann ungeachtet des vertretenen Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals einen gültigen Beschluss über die vorgeschlagene Satzungsänderung fassen, sofern der Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen angenommen wird.
Die zweite außerordentliche Hauptversammlung findet am 15. November 2024 statt und wird nur über den aktuellen Tagesordnungspunkt 4a. und 4b. bezüglich der Änderung der Satzung der Triodos Bank abstimmen.
Finanzkalender
Außerordentliche Generalversammlung: 15. November 2024
Jahresergebnisse 2024: 13. März 2025