Was passiert mit den Vermögenswirksame Leistungen (VL) bei Arbeitgeberwechsel oder im Fall der Arbeitslosigkeit?
Bei Arbeitgeberwechsel kann die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, der Vertrag läuft weiter. Im Fall von Arbeitslosigkeit während der Laufzeit kann der VL-Vertrag beitragsfrei gestellt werden bzw. die Beiträge selbst finanziert werden. Um den VL-Vertrag nicht zu gefährden, muss aber mindestens einmal in 12 Monaten eine Beitragszahlung erfolgen.