Was bedeutet (oder was ist ein) Fernabsatzvertrag?
Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen Unternehmer:in und Verbraucher:in für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie z.B. Briefe, Telefon, Telekopien, E-Mails) verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Als Bank unterliegen wir hier gegenüber dem oder der Verbraucher:in bestimmten Informationspflichten (§ 312 d Abs. 2 BGB, Art. 246 b EGBGB). Diese erfüllen wir durch Bereitstellung von Fernabsatzinformationen zu den einzelnen Produkten, die auf unserer Website veröffentlicht sind.
Verbraucher:innen, die einen solchen Vertrag abschließen, steht zudem, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.