Sind meine Ersparnisse im Falle eines Bankrotts von Triodos geschützt?
Ja. Das Einlagensicherungssystem schützt automatisch Ihr Girokonto, Sparkonto oder Festgeldkonto. Haben Sie ein solches Konto bei der Triodos Bank? Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 1 Cent bis zu 100.000 € pro Person und Kreditinstitut. Im Rahmen der niederländischen Sicherungseinrichtung fallen die Triodos Bank Niederlande, Belgien, Deutschland und Spanien unter ein einziges Kreditinstitut - die Triodos Bank.
Haben Sie ein gemeinsames (und/oder) Konto, zum Beispiel mit Ihrem Partner? Dann haben alle Kontoinhaber einen unabhängigen Schutz durch die niederländische Einlagensicherung. Ein und/oder-Konto von zwei Personen kann also bis zu 200.000 € geschützt sein, wenn diese Personen keine anderen Konten bei der Bank haben.
Eine Ausnahme: In einigen Fällen sind Einlagen über 100.000 € hinaus durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt. In diesem Fall gilt für die Dauer von sechs Monaten nach der betreffenden Einlage ein zusätzlicher Schutz von bis zu 500.000 EUR pro Kontoinhaber und Bank, der über den Standardschutz von 100.000 EUR hinausgeht. Zum Beispiel, wenn Sie zum Zeitpunkt des Bankrotts Ihrer Bank ein Guthaben besitzen, das in direktem Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Eigenheims steht. Dieser vorübergehend erhöhte Schutz gilt auch für Guthaben, die sich aus bestimmten Ereignissen ergeben, wie z. B. der Zahlung einer Rente, einer Invalidenrente oder einer Abfindung, der Auflösung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft, einer Versicherungsleistung oder einer Entschädigung für Schäden aus einer Straftat oder einer unrechtmäßigen Verurteilung. Der vorübergehend erhöhte Schutz gilt nur für natürliche Personen, nicht für juristische Personen.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt oder auf der Website der De Nederlandsche Bank (www.depositogarantiestelsel.nl)